Bonitätsprüfung durch Ihren Immobilienmakler
Kann der Mieter die Miete überhaupt zahlen?
Bonitätsprüfung durch Ihren Immobilienmakler
Immer wieder stellen wir fest, dass ein wesentlicher Punkt bei der Vermietung von Immobilien durch Vermieter ungern oder bisweilen gar nicht beim potenziellen Mieter angefragt wird. Hierbei handelt es sich um die zentrale Verpflichtung des Mieters aus dem Mietvertrag: die Bezahlung der Miete. Wie stellen also Privatvermieter sicher, dass der künftige Mieter die Miete auch bezahlen kann? Aus vielerlei Gründen geniert sich der Vermieter dies abzufragen. Sei es, weil er die Mieter um ein paar Ecken privat kennt, sei es Unerfahrenheit oder schlichtweg die Scham davor, jemanden nach dem Einkommen bzw.der finanziellen Situation zu fragen.
Schritt für Schritt zur Wahrheit
Ein professionelles Maklerunternehmen baut in seine Vermietungsprozesse die Bonitätsprüfung ein. Diese sieht folgendermaßen aus: Nachdem der Immobilienmakler die ersten Rahmenbedingungen geprüft hat lässt er sich routinemäßig eine ausführliche Mieterselbstauskunft ausfüllen. Hier werden bereits die Personalien (durch geforderte Kopien der Personalausweise), die Einkommensverhältnisse (durch geforderte Gehaltsabrechnungen) und das Zahlungsverhalten (durch eigene Angaben, ob ein Inkassoverfahren, eine Insolvenz oder eine Haftanordnung vorliegen/vorlagen) abgefragt.
Der Makler lässt es sich genehmigen, mit dieser Mieterselbstauskunft eine Auskunftei zu kontaktieren, wodurch die vom Mietinteressenten gemachten Angaben geprüft werden dürfen.
Dies sind einige Stationen, die ein Mietinteressent durchläuft, bevor der Makler dem Vermieter die Vermietung an denselben empfiehlt. Aber auch der Vermieter bzw. das Mietobjekt durchlaufen bei einem Immobilienmakler einige Prüfstationen, bevor der Immobilienmakler diese zur Vermietung anbietet.
Lesen Sie hierzu unseren Artikel „Das ehrenwerte Haus“.